Wesenstest für "als gefährlich eingestufte Hunde"

Seit der Gefahrtierverordnung " Rasseliste" 1999 sind wir mit der Materie Wesenstest vertraut. Zu dieser Zeit gab es leider die sogenannte Rasseliste geordnet nach Kat1 und Kat2 Hunden. In dieser Zeit haben wir mit einer Tierärztin schon die Wesensteste mit den Hundehaltern nach der Aufgabenstellung erarbeitet und den Test begleitet.

Zum Glück gibt es diese Rasseliste heute nicht mehr.

 

Nach §3 Abs.1 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von gefährlichen Hunden bedarf es einer Erlaubnis. Als gefährlich gelten grundsätzlich alle Hunde, die Auffällig geworden sind im Sinne das sie andere Tiere oder Menschen verletzt haben und dieses zur Anzeige gekommen ist.

Diese Hunde müssen zu einem Wesenstest geführt werden.

Speziell ausgebildete Tierärzte führen diese Teste durch.

In 36 speziellen Aufgaben für Hund und Halter wird ein Ergebnis ermittelt.

 

Wir erarbeiten mit Ihnen dieses Testprogramm, sodas sie entspannt mit Ihrem Hund den Wesenstest bestehen können.

 

Natürlich helfen wir Ihnen bei der Auswahl des Tierarztes der den Wesenstest abnimmt und begleiten Sie an diesem Tag zu Ihrem Termin.

Heike mit Aika
Heike mit Aika

Achtung Dummy Termin hat sich geändert. !!

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